Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Erbringung der Dienstleistung als Trauerredner erfolgt durch Markus Affolter, Ettingen (nachfolgend «der Beauftragte»).
Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt auf der Basis einer mündlich oder schriftlich (per E-Mail) abgegebenen Offerte des Beauftragten und einem mündlich oder schriftlich (per E-Mail) erteilten Auftrag durch den/die Auftraggeber/innen (nachfolgend «die Auftraggeber»).
Geringfügige Änderungen des Dienstleistungsumfanges bleiben vorbehalten. Grössere Abweichungen vom ursprünglich definierten Dienstleistungsumfang sind explizit zu vereinbaren und werden schriftlich (per E-Mail) bestätigt.
Der Beauftragte gewährleistet die Sicherstellung der Vertraulichkeit von personenbezogenen Informationen, die er in Ausübung des Auftrages erhält. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung.
Die Beauftragung von Dritten (z.B. für Musik, Technik, Dekoration, etc.) erfolgt durch die Auftraggeber. Der Beauftragte trifft keinerlei Haftung für Auswahl und Instruktion solcher Dritter noch für deren Dienstleistungserbringung.
Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preise. Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. Allfällige Spesen werden nach dem vereinbarten Tarif in Rechnung gestellt. Die angewendete Kilometerpauschale richtet sich nach den Empfehlungen des TCS.
Erbrachte Dienstleistungen von Dritten werden von diesen direkt und unabhängig vom vorliegenden Auftrag in Rechnung gestellt.
Der Beauftragte rechnet nach Abschluss des Auftrags (i.d.R. nach Durchführung der Zeremonie) schriftlich ab. Der Rechnungsbetrag wird innert 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Der Beauftragte behält sich das Recht vor, eine Anzahlung zu verlangen. Der Betrag dieser Anzahlung wird in der Schlussrechnung vom Rechnungsbetrag in Abzug gebracht.
Ein Rücktritt vom Auftrag ist für beide Parteien jederzeit möglich.
Eine allfällige Anzahlung wird im Falle eines Rücktritts durch die Auftraggeber vom Beauftragten einbehalten.
Bei Rücktritt vom erteilten Auftrag durch die Auftraggeber ist der Beauftragte berechtigt, den bis zu Rücktritt angefallenen Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz in Rechnung zu stellen.
Sollte der Beauftragte aus Gründen wie Krankheit, Unfall, höhere Gewalt die Leistung nicht erbringen können und auch keine entsprechende Stellvertretung zur Verfügung stellen, wird eine allfällige Anzahlung zurückerstattet. Eine weitergehende Haftung des Beauftragten für weiteren Schaden oder Kosten, die den Auftraggebern oder Dritten entstehen, wird ausgeschlossen.
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Arlesheim.
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